Nutzungsbedingungen

Hallen- und Benutzerordnung

1. Benutzungsberechtigung

1.1 Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.

Der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügt und diese anwendet. Es obliegt dem Nutzer dies jeweils im Einzelfall zu prüfen. Eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln.

1.2 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Mitglieder haben sich durch Vorlage ihres gültigen Mitgliedsausweises an der Rezeption zu legitimieren.

1.3 Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 100 Euro bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.

1.4 Der sofortige Verweis aus den Anlagen – ohne Erstattung des Eintrittspreises – und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der, trotz Abmahnung, wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.

1.5 Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.

1.6 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9). Das eigenständige Sichern im Toprope bzw. Vorstieg ist nur unter Aufsicht im physischen, verbalen und visuellen Einflussbereich durch den Aufsichtspflichtigen gestattet. Die aufsichtspflichtige Person muss das selbstverantwortliche und eigenständige Sichern im Toprope bzw. Vorstieg beherrschen. Minderjährige unter 14 Jahren mit dem abgelegten KleVer-Kletterabzeichen ‚Gämse‘ oder ‚Cliffhanger‘ in Gold dürfen ohne Hintersicherung sichern. Dieses muss beim Check-In unaufgefordert vorgezeigt werden. Minderjährige unter 14 Jahren ohne KleVer-Kletterabzeichen ‚Gämse‘ oder ‚Cliffhanger‘ in Gold müssen durch die aufsichtspflichtige Person hintersichert werden.

1.7 Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.9).

1.8 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt der Veranstalter bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung durch den Leiter. Für jeden minderjährigen Teilnehmer ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Einverständniserklärung für Minderjährige« vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.9 und 3.2).

1.9 Formblätter für Einverständniserklärungen gibt es vor Ort in der Kletterhalle. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage vollständig digital an der Kasse ausgefüllt und bei jedem weiteren Eintritt in Kopie an der Kasse vorgelegt werden.

1.10 Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.

1.11 Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

1.12 Voraussetzung für Nutzung der Kletteranlage bzw. das eigenständige und selbstverantwortliche Sichern ist seit 01.01.2021 das Beherrschen einer Sicherungsmethode mit einem Autotuber bzw. Halbautomaten. Manuelle Sicherungsgeräte wie z.B. HMS, Tube oder Achter sind nicht zulässig.

1.13 Die Unterweisung einer Sicherungsmethode im Toprope oder Vorstieg und weiterer sicherheits- und sicherungsrelevanter Inhalte obliegt dem Personal der Magic Mountain Kletterhallen GmbH. Das Unterweisen einer Sicherungsmethode durch Privatpersonen ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet, bedarf der Vorlage einer von der Magic Mountain Kletterhallen GmbH anerkannten Ausbilderlizenz sowie eines aktuellen Erste-Hilfe-Scheins (nicht älter als 2 Jahre) und des unterschriebenen Formblatts „Information / Einverständniserklärung zur Vermittlung von sicherheits- und sicherungsrelevanten Inhalten“.

1.14 Die Benutzung der Selbstsicherungsgeräte (Autobelay) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung erfordert die nötige Sachkenntnis zur ordnungsgemäßen Verwendung und damit verbundene mögliche Gefahren. Die Benutzung ist nur gestattet mit ordnungsgemäßem Klettergurt und mit eingehangenem, am Stahlseil angebrachten Safelockkarabiner in die Einbindeschlaufe des Klettergurtes. Durch den Wegfall der Partnersicherung inklusive Partnercheck, erfordert die Benutzung einen doppelten Selbstcheck vor jedem Klettergang und Funktionscheck:

– Selbstcheck: Karabiner in der Einbindeschlaufe eingehangen und verschlossen
– Funktionscheck: Absprung in das Selbstsicherungsgerät zwischen 1,5 und 3 Meter Höhe (auf Höhe der Füße)

Über die sachgerechte Verwendung und die bei der Benutzung möglichen Gefahren erteilt das Hallenpersonal auf Nachfrage eine Einweisung. Bitte wenden sie sich dazu an den Empfangsschalter. Es ist darauf zu achten das am Wandende nicht über die farbliche Markierung hinaus geklettert wird, um Knickschäden am Stahlseil zu vermeiden nd nur Kletterrouten mit Autobelay geklettert werden, die sich in der Seillinie (Stahlseil) bzw. Fallline des Autobelays befinden, um Pedelstürze zu vermeiden. Die Nutzung der Autobelays erfolgt erst ab 6 Jahren und ab einem Mindestgewicht von 20 kg.

1.15 Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

1.16 Die Kletterhalle ist videoüberwacht. Videos werden digital gespeichert und können ggf. zur Schulungszwecken des Personals verwendet werden.

2. Gefahren beim Bouldern und Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung

2.1 Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

2.2 Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.

2.3 Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindestens 40 m Länge verwendet werden.

2.4 Klettern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen (siehe ausgehängter Lageplan) und nur mit Sicherung durch eine 2. Person gestattet. Der Sicherer muss eine gängige Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrschen und anwenden. Zur Sicherung muss genormte, zertifizierte und für das Sportklettern zugelassene Ausrüstung verwendet werden.

2.5 Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängter Lageplan). Es darf bis maximal zum Ende des roten Wandbereiches unterhalb des Geländers geklettert werden. Das Geländer darf in keinem Fall überklettert werden.

3. Ausrüstungsverleih

3.1 Zum Ausleihen von Ausrüstungs-gegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und 2.1.

3.2 Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.

3.3 Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Lichtbildausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.

3.4 Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.

3.5 Bei Verlust des Leihmaterials ist dieses zum Listenverkaufspreis zu ersetzen. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

4. Haftung

4.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4.2 Hinsichtlich des Abhandenkommens von Gegenständen und Wertsachen des Nutzers übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle

1. Du hast Verantwortung

  • Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
  • Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
  • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

2. Fairness und Rücksichtnahme

  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
  • Hänge keine Zwischensicherungen anderer Kletterer bzw. nicht ohne ihr Einverständnis aus.
  • Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
  • Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.

3. Achtung Gefahrenraum

  • In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen.
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
  • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.
  • Befestige Ausrüstungsgegenstände so am Klettergurt, dass sie nicht herabfallen können oder lass diese am Boden außerhalb des Sturzraumes.

4. Hindernisse wegräumen

  • Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rucksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen und Spieldecken halten.
  • Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).
  • Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. ist auf den Sportflächen untersagt. Nicht erlaubte Gegenstände werden vom Personal entfernt.

5. Bei Unfällen erste Hilfe

  • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
  • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.

6. Beschädigungen melden

  • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
  • Routensperrungen beachten.

7. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz

  • Kinder beaufsichtigen.
  • Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.

8. Gefahr durch Schmuck und lange Haare

  • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen.
  • Lange Haare zusammenbinden, sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
  • Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.

9. Alkohol- und Rauchverbot

  • Nach Alkoholkonsum nicht klettern und bouldern.
  • Das Mitbringen eigener alkoholhaltiger Getränke ist untersagt.
  • Rauchen ist verboten – auch im Außenbereich (Klettergarten).
  • Rauchen ist nur vor dem Eingangsbereich auf der Terrasse erlaubt.
  • Zigarettenkippen sind Abfall. Bitte entsorgt sie in den dafür aufgestellten Abfallbehältern.
  • Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt.

10. Handy, Musik und Tiere stören

  • Keine Handy- und Kopfhörernutzung während des Kletterns und Sicherns.
  • Handys lenken ab und können herunterfallen.
  • Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

11. Gesperrte Bereiche nicht betreten

  • Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.

12. Achte auf Hygiene

  • Das Betreten aller Sportflächen, insbesondere des Teppichs und das Sichern und das Beklettern der Kletterwände ohne Schuhe (d.h. barfuß oder nur in Socken) ist untersagt.
  • Zum Betreten des Ruhebereichs und der Duschen müssen Badelatschen verwendet werden.
  • Bei Benutzung der Trockensauna sowie der Stühle im Ruhebereich ist mindestens ein großes Saunahandtuch als Sitzunterlage zu benutzen.
  • Im Fitnessbereich sind die Sitzflächen der Sportgeräte bei Benutzung jeweils mit einem Handtuch abzudecken. Die Cardiogeräte sind ausschließlich mit Sportschuhen zu benutzen und nach dem Gebrauch von Schweißrückständen zu reinigen.
  • So reduzieren wir die Fleckenbildung durch Schweiß sowie die Kontamination durch Keime und Pilze.
  • Essen auf den Sportflächen in der Kletterhalle, insbesondere auf dem Teppich, ist nicht gestattet.

13. Feinstaub minimieren

  • Der Gebrauch von Magnesia fördert die Feinstaubbelastung sowohl für dich selbst, als auch Kunden und das Personal.
  • Bitte reduziere den Gebrauch von Magnesia.
  • Der Gebrauch von Magnesia ist daher nur in Form von Chalkballs (nicht loses Chalk) oder flüssigem Chalk erlaubt.

14. Fahrräder an Ständer anschließen

  • Fahrräder müssen an den Fahrradständern im Parkplatzbereich abgestellt werden. Sie können nicht mit in die Anlage genommen werden.
  • Außerhalb der Öffnungszeiten und im Zeitraum Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr dürfen keine Fahrräder an das Geländer der Auffahrt angeschlossen werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt und entsorgt.

Kletterregeln – Sicher Klettern

1. Partnercheck vor jedem Start

  • Kenne dein Material und seine sachgerechte Anwendung.
  • Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
  • Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:
  • Korrekt geschlossener Klettergurt?
  • Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?
  • Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?
  • Sicherungskarabiner geschlossen?
  • Seil ausreichend lang?
  • Seilende abgeknotet?

2. Immer direkt einbinden

  • Binde dich im Toprope und Vorstieg immer direkt mit deinem Seil in den Anseilpunkt des Gurtes ein.

3. Sicherungsgerät richtig bedienen

  • Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
  • Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand (ca. 1×1 m). Sichere ohne Schlappseil.
  • Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt oder triff andere Maßnahmen um Gewichtsunterschiede auszugleichen (Reibungserhöhende Maßnahmen).
  • Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.

4. Keine Toprope-Seile abziehen

  • Ziehe keine festinstallierten Toprope-Seile ab. Sie dürfen keines Falls als Vorstiegsseile verwendet werden.

5. Alle Zwischensicherungen einhängen

  • Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst du alle Zwischensicherungen einhängen.
  • Spontane Stürze sind immer möglich.
  • Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.
  • Achte auf einen gradlinigen Seilverlauf.

6. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen

  • Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
  • Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.

7. Sturzraum freihalten

  • Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
  • Klettere nicht im Sturzraum anderer.
  • Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
  • Vermeide Pendelstürze!

8. Kein Toprope an einzelnem Karabiner

  • Hänge beim Toprope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner.
  • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

9. Pendelgefahr beachten

  • Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.

10. Nie Seil auf Seil

  • Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.

11. Vorsicht beim Ablassen

  • Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt.
  • Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
  • Achte auf einen freien Landeplatz.

Boulderregeln – Sicher Bouldern

1. Aufwärmen

  • Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.

2. Sturzraum freihalten

  • Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
  • Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
  • Kollisionen können zu Verletzungen führen.

3. Spotten

  • Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.

4. Abspringen oder Abklettern

  • Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
  • Trotz eines, in diesem Bereich installierten, speziellen Weichbodensystems können bei einem Absprung aus bis zu 3,5 m Höhe auf diesen Boden erhebliche Verletzungen nicht ausgeschlossen werden.
  • Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor.

5. Auf Kinder achten

  • Nimm Rücksicht auf Kinder.
  • Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.

Information zur Vermittlung von sicherheits- und sicherungsrelevanten Inhalten

Das Geben von Kursen mit sicherheits- und sicherungsrelevanten Themen, wie u.a. das Vermitteln einer Sicherungsmethode, darf in der Kletterhalle Magic Mountain nur durch qualifiziertes Personal mit entsprechender, vom der Magic Mountain Mountain Kletterhallen GmbH anerkannter Ausbildung und Lizenz, durchgeführt werden, welche aktuell und gültig sein muss. Der Ausbilder muss ebenfalls die dazugehörigen Voraussetzungen wie z.B. ein aktueller und gültiger Erste-Hilfeschein erfüllen. Von Magic Mountain werden im Allgemeinen Klever Klettertrainer, Kletterbetreuer, Trainer C und Trainer B bzw. Fachübungsleiter vom Deutschen Alpin Verein, Kletter-Lehrer oder Berg- und Skiführer von Verband deutscher Berg- und Skiführer, Klettertrainer von den Naturfreunden bzw. Fachübungsleiter der IG Klettern anerkannt. Die Ausbildungslizenz muss unaufgefordert am Tag der Ausbildung vorgelegt werden. Voraussetzung neben dem Besitz einer gültigen Ausbildungslizenz sind die Einwilligungserklärung der Nutzungsbedingungen und die Einhaltung der aktuellen Ausbildungsstandards des jeweiligen Fachverbandes, bei dem die Ausbildung durchgeführt wurde. Der vom Magic Mountain angewandte Standard entspricht dem Standard des Kletterhallenverbandes KleVer e.V. Der Vom externen Ausbilder angewandte Standard darf nicht unter diesem Standard liegen.

1. Lehrender / Trainer

Nur vom KLEVER e.V. ausgebildetes und zertifiziertes Personal oder vergleichbar ausgebildete Trainer (DAV, IG-Klettern, ÖAV, SAC, AVS, staatlich geprüfte Bergführer, usw.) dürfen Kletterkurse durchführen

Die eingesetzten Trainer müssen auf dem neuesten Wissensstand der grundlegenden Sicherungstechniken sein und diese lückenlos beherrschen.

Die eingesetzten Trainer müssen sich an die gängigen Lehrmeinungen und Standards des KLEVER-Lehrteams halten und Sicherungstechniken entsprechend lehren.

2. Zeitrahmen

Um Sicherungstechniken und Einbindeknoten zu lehren, ist ein Zeitrahmen von mindestens 6 Stunden (360 Minuten), verteilt auf 2 bis 3 Lerneinheiten, Voraussetzung.

Sicherungstechniken in Form eines „Schnell-Kurses“ (unter 6 Stunden Dauer) zu vermitteln, entspricht nicht dem KLEVER-Standard und dem Standard des Magic Mountain. Die Teilnehmer können in zu kurzen Lern- und Übungszeiten die sicherheitsrelevanten Schwerpunkte nicht erlernen.

3. Teilnehmerzahlen

Pro lehrendem Trainer dürfen nicht mehr als drei Seilschaften betreut werden.

Ein Kletterkurs darf mit maximal 12 Teilnehmern durchgeführt werden.

4. Ausbildungsrelevante Punkte

Erlernen kletterspezifischer Fachbegriffe

Anlegen des Gurts

Einbinden mit einem geeigneten Knoten

Sicherer Umgang mit einem zugelassenen und genormten Sicherungsgerät mit einer korrekten Sicherungsmethode unter Beachtung des Bremshandprinzips und der Dreibeinlogik.

Partnercheck

Unterweisung in Ausrüstung und Norm

Fall- und Sturztraining

Physikalisches Klettergrundwissen

5. Kursinhalte

Der Zeitrahmen muss an die Kursinhalte für Toprope-Sichern und –Klettern bzw. Vorstiegs-Sichern und –Klettern angepasst sein, so dass die Teilnehmer ausreichend Zeit zum Lernen und Automatisieren des Lernstoffes haben.

Risiken bei Gewichtsunterschied der Seilschaft müssen erklärt werden bzw. es müssen Maßnahmen bei zu großen Gewichtsunterschieden in Seilschaften ergriffen werden (Panorama 6/16 Sicherheitsforschung)

Als Anseilknoten ist der gesteckte Achterknoten empfohlen.

Das Anseilen mit einem oder zwei gegenläufigen Karabinern als Verbindungsmittel von Anseilknoten zum Klettergurt ist nach KLEVER-Standard und Magic Mountain-Standard nicht zulässig.

In den Kursen wird das Sichern mit Halbautomaten oder Autotubes vorausgesetzt.

Der Kletterer muss beim Sichern durch einen nicht geschulten Sicherer beim Einweisen/Erlernen/Einüben einer Sicherungstechnik mit einem Sicherungsgerät durch eine zweite Person hintersichert werden. Dies erfordert eine Seilschaft aus mindestens 3 Personen.

Falltests im Toprope und Vorstieg müssen durchgeführt werden. Die Bremshand des Sicherers hält beim Sturz des Kletterers das Kletterseil zu jeder Zeit fest.

Richtiges Spotten vor der ersten Zwischensicherung (vorstiegsrelevant).

Falsche Klipp-Techniken müssen erklärt und somit ausgeschlossen werden.

Wandnahes Sichern und Gefahr von Schlappseil muss vermittelt werden.

Dynamisches Sichern erklären und auf die Risiken eingehen.

6. Weitere Bedingungen

Die Teilnehmer und der Lehrende müssen jede Expressschlinge klippen.

Der ausbildende Trainer darf nicht selber Klettern, muss in der Ausbildungsphase die von ihm betreuten Seilschaften zu jedem Zeitpunkt einsehen und bei Gefahr zu jedem Zeitpunkt eingreifen können.

Der ausbildende Trainer darf beim Erlernen von Halten von Stürzen nicht selber als Kletterer das Fall- und Sturztraining absolvieren, muss ein geeignetes Übungsgelände auswählen und darf weder sich, seine Teilnehmer, noch andere Klettergäste gefährden.

Der Teilnehmer wird als ausreichend geschult eingestuft, wenn er die Grundsätze des Sicherns/Kletterns verinnerlicht, verstanden und akzeptiert hat, die Ausbildung erfolgreich absolviert hat und innerhalb der 6h in folgenden Punkten theoretisch und praktisch unterrichtet wurde.

Ferner gelten die Nutzungsbedingungen des Magic Mountain.

Erweiterte Benutzerordnung für die Begehung von Drytool Eiskletterrouten im Magic Mountain

Die Verwendung von Eisgeräten und die Begehung von Drytool Eiskletterrouten birgt Gefahren. Bitte informiere dich vorher über nötige Schutzmaßnahmen, den richtigen und sicheren Umgang mit der Ausrüstung und die korrekte Begehung der Route an der Kletterwand.

Folgende Punkte sind vor der Erstbegehung zu deiner Sicherheit zu verinnerlichen:

  1. Die Erstbenutzung erfolgt erst nach Ersteinweisung durch das Tresenpersonal.
  2. Die Begehung im Toprope oder Vorstieg ist nur geübten Toprope- bzw. Vorstiegskletterern ab 18 Jahren vorbehalten, die über die nötigen Sachkenntnisse und ausreichend Kraft, Ausdauer und Klettertechnik verfügen und schon über eine regelmäßige, mehrjährige Kletterexpertise im Indoor-Klettern verfügen. Im Zweifel konsultiere für eine objektive Einschätzung das Tresenpersonal.
  3. Es besteht eine Helmpflicht für Kletterer und Sicherer.
  4. Die Eisklettergeräte müssen am Klettergurt befestigt werden. Dies kann sinnvollerweise mit einer Leine mit elastischen Gummiarmen erfolgen.
  5. Im Sturzfall können die Eisklettergeräte das Seil beschädigen oder durchtrennen bzw. können diese im Sturzfall den Kletterer oder Sicherer verletzen. Es gilt daher Stürze zu vermeiden. Sage im Vorstieg an oder unterhalb einer geklippten Expressschlinge „Zu“. Im Toprope ist das jeder Zeit möglich. Beim Eisklettern geht es nicht um sportliche Höchstleistungen. Sollte das Seil im Falle eines Sturzes beschädigt werden, gib bitte umgehend dem Tresenpersonal Bescheid.
  6. Eisklettergeräte dürfen nur in die aus Stahl gefertigten Drytools vorsichtig eingehakt werden. Die Kletterwand darf nicht beschädigt werden. Die Eisklettergeräte dürfen zu keiner Zeit in die reine Wand, die Schraublöcher, die Bohrhakenlaschen, Teile der Expressschlinge oder in Griffe und Tritte eingehakt werden.
  7. Die Verwendung von Steigeisen ist ausdrücklich untersagt. Bitte Kletterschuhe verwenden.
  8. Die Verwendung von Handschuhen wird empfohlen.
  9. Bitte beim Klettern keine weitere, unnötige Kletterausrüstung wie Selbstsicherung, Expressschlingen, Sicherungsgeräte, Eisschrauben ect. am Klettergurt belassen.
  10. Die Ausrüstung ist am Tresen gegen Aufpreis ausleihbar. Sollte dir bei der Ausleihe oder danach an der Ausrüstung etwas nicht Ordnungsgemäßes auffallen, bitte gib direkt dem Tresenpersonal Bescheid.